Recht.
Das Embryonenschutzgesetz von 1990 zieht in Deutschland enge Grenzen. Wir sagen Ihnen vorher, was hier möglich ist und was nicht, damit Sie nicht auf Angebote angewiesen sind, die hier strafbar wären.1
Erlaubt und nicht erlaubt
- IVF und ICSI mit eigenen Ei- und Samenzellen
- Samenspende. Das Kind kann ab 16 Jahren beim Samenspenderregister erfahren, wer der Spender ist; die Daten werden 110 Jahre aufbewahrt. Der Spender wird nicht rechtlicher Vater.56
- Einfrieren von Vorkernstadien, Samen und unbefruchteten Eizellen, auch ohne medizinischen Grund4
- Präimplantationsdiagnostik, nur bei hohem Risiko einer schwerwiegenden Erbkrankheit oder einer schweren Schädigung, die zu Tot- oder Fehlgeburt führen würde, nach Beratung, mit Zustimmung einer Ethikkommission und in zugelassenen Zentren3
- Eizellspende. Strafbar ist die Ärztin oder der Arzt, nicht die Spenderin und nicht die Empfängerin.1
- Leihmutterschaft1
- Mehr als drei Embryonen in einem Zyklus zu übertragen1
- Die Wahl des Geschlechts, außer um eine schwere geschlechtsgebundene Erbkrankheit wie die Duchenne-Muskeldystrophie zu vermeiden2
- Eingefrorene Vorkernstadien an eine andere Frau weiterzugeben: Das Bayerische Oberste Landesgericht hat das 2020 als strafbar gewertet.7
Und der deutsche Mittelweg
Höchstens drei Embryonen dürfen in einem Zyklus übertragen werden, und es dürfen nicht mehr Eizellen befruchtet werden, als übertragen werden sollen.1
Viele Zentren, besonders im Süden, kultivieren nach dem sogenannten deutschen Mittelweg so viele Vorkernstadien weiter, wie nach ärztlicher Einschätzung nötig sind, um einen bis zwei entwicklungsfähige Embryonen zu erhalten; die übrigen werden im Vorkernstadium eingefroren. Diese Auslegung steht nicht im Gesetz, und ihre rechtliche Grundlage gilt als unsicher.8
Diskutiert, nicht beschlossen
Eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission empfahl 2024, die Eizellspende unter engen Voraussetzungen zu ermöglichen; die Leihmutterschaft soll verboten bleiben oder nur unter sehr engen Bedingungen möglich sein.9 Geändert ist das Embryonenschutzgesetz bis heute nicht, zuletzt 2011.1
Keine gesetzliche Grenze
Ein Gesetz mit Altersgrenze für die Behandlung gibt es nicht.10 Grenzen setzt die gesetzliche Kasse für ihre Zahlung: beide mindestens 25, die Frau unter 40, der Mann unter 50.11 Ob eine Behandlung danach noch sinnvoll ist, besprechen wir offen anhand der Zahlen.
Wer behandeln darf
Kassenpatientinnen und -patienten dürfen nur in Zentren mit einer Genehmigung nach § 121a SGB V behandelt werden; in Bayern erteilt sie das Gesundheitsministerium.12 Fachlich gilt die Richtlinie der Bundesärztekammer zur assistierten Reproduktion.13 Präimplantationsdiagnostik prüft in Bayern die Bayerische Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik.14
Quellen Stand November 2026
- § 1 Embryonenschutzgesetz: Missbräuchliche Anwendung von Fortpflanzungstechniken
- § 3 Embryonenschutzgesetz: Verbotene Geschlechtswahl
- § 3a Embryonenschutzgesetz: Präimplantationsdiagnostik
- § 8 Embryonenschutzgesetz: Begriffsbestimmung (Embryo ab Kernverschmelzung)
- § 10 Samenspenderregistergesetz: Voraussetzungen und Verfahren der Auskunftserteilung (in Kraft seit 1. 7. 2018)
- § 1600d BGB: Gerichtliche Feststellung der Vaterschaft (Abs. 4: Samenspender)
- Legal Tribune Online: BayObLG zum „Netzwerk Embryonenspende“ – Freisprüche für Mediziner aufgehoben (4. 11. 2020)
- Universitätsklinikum Düsseldorf (UniKiD): The German Middleway as precursor for single embryo transfer. Geburtshilfe und Frauenheilkunde 2016 (PMC4922893)
- Bundesministerium für Gesundheit: Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin legt Abschlussbericht vor (Pressemitteilung, 15. 4. 2024)
- Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: WD 9-3000-022/22 (17. 3. 2022) – keine gesetzliche Altersgrenze, Embryonenspende (PDF)
- § 27a SGB V: Künstliche Befruchtung
- § 121a SGB V: Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen
- Bundesärztekammer: Richtlinie zur Entnahme und Übertragung von menschlichen Keimzellen oder Keimzellgewebe im Rahmen der assistierten Reproduktion, umschriebene Fortschreibung 2022 (PDF)
- Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit: Hinweise zur Präimplantationsdiagnostik (26. 2. 2020), PDF