Kosten.
Die gesetzliche Kasse übernimmt die Hälfte eines vorab genehmigten Behandlungsplans, unter Bedingungen, die das Gesetz genau festlegt.1 Hier können Sie Ihren Fall durchspielen. Es wird nichts gespeichert oder gesendet.
Kostenschätzung
Sechs Regeln.
Was der Rechner oben vereinfacht, hier vollständig, mit den Quellen.
50 Prozent der genehmigten Kosten, wenn Sie verheiratet sind, nur eigene Ei- und Samenzellen verwendet werden, beide mindestens 25 sind, die Frau unter 40 und der Mann unter 50 ist: für bis zu drei IVF- oder ICSI-Versuche, acht Inseminationen im natürlichen Zyklus oder drei mit Stimulation. Der Behandlungsplan muss vorher genehmigt sein, und eine Ärztin oder ein Arzt, die Sie nicht selbst behandeln, muss Sie vorab beraten haben.12 Unverheiratete Paare erhalten nichts; das Bundesverfassungsgericht hat das 2007 für zulässig erklärt.3
Viele Kassen legen freiwillig etwas drauf: die AOK Bayern 500 Euro je Versuch und bis zu 1 500 Euro für einen zusätzlichen Versuch, die Techniker 500 Euro je IVF- oder ICSI-Versuch.54 Einige AOKs übernehmen bis zu 75 Prozent.6 Fragen Sie nach: Die Satzung Ihrer Kasse entscheidet.
Bund und zwölf Länder fördern Kinderwunschbehandlungen gemeinsam, auch für unverheiratete Paare.7 Das bayerische Programm (bis zu 800 Euro je IVF- und 900 Euro je ICSI-Zyklus) ist aber seit Februar 2024 gestoppt, weil der Bund seine Mittel gekürzt hat; eine Wiederaufnahme war Mitte 2025 nicht absehbar.89 Wir sagen Ihnen, wenn sich das ändert.
Eine IVF kostet etwa 3 200 bis 3 600 Euro je Zyklus, eine ICSI ab etwa 3 500 Euro, eine Insemination etwa 370 Euro ohne und 670 Euro mit Hormonbehandlung.10 Social Freezing: etwa 2 500 bis 4 000 Euro je Zyklus und 300 bis 500 Euro Lagerung im Jahr, von keiner Kasse bezahlt.11
Es zahlt in der Regel die Versicherung des Partners, bei dem die körperliche Ursache liegt, oft die ganze Behandlung einschließlich der Maßnahmen beim anderen Partner. Eine feste Altersgrenze gibt es nicht, die Erfolgsaussicht muss aber ausreichen; der Bundesgerichtshof hat sie bei weniger als 15 Prozent je Embryotransfer verneint.1213 Was Ihr Tarif zahlt, steht in Ihrem Vertrag.
Quellen Stand November 2026
- § 27a SGB V: Künstliche Befruchtung
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Richtlinien über künstliche Befruchtung, Fassung vom 16. 12. 2021, in Kraft seit 9. 2. 2022 (PDF), Nr. 8 und 9
- Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 28. 2. 2007, 1 BvL 5/03 (Beschränkung der Kassenleistung auf Ehepaare verfassungsgemäß)
- Die Techniker: Künstliche Befruchtung – Kostenübernahme und Zusatzleistungen (Stand 28. 7. 2026)
- AOK Bayern: AOK-Gesundheitsvorteil – Zuschuss bei künstlicher Befruchtung, Zusatzversuch
- AOK Rheinland/Hamburg: Künstliche Befruchtung – bis zu 75 % Kostenübernahme (Flyer, PDF, 2022)
- Informationsportal Kinderwunsch (BMBFSFJ): Finanzielle Unterstützung von Bund und Ländern
- Richtlinie zur Förderung von Kinderwunschbehandlungen, BayMBl. 2020 Nr. 610
- Bayerischer Landtag, Drucksache 19/6852: Schriftliche Anfrage zur Förderung von Kinderwunschbehandlungen, Antwort StMAS vom 26. 5. 2025 („seit Februar 2024 ein Förderstopp“), PDF
- BIÖG (bis 2025 BZgA), familienplanung.de: In-vitro-Fertilisation (Kosten, Ablauf; Stand 7. 1. 2026)
- Deutsches Ärzteblatt 2024, Heft 26: Social Freezing – Kinder lieber später (Kosten)
- PKV-Verband, privat-patienten.de: Erstattet die PKV die Kosten für eine künstliche Befruchtung?
- BGH, Urteil vom 4. 12. 2019, IV ZR 323/18 (private Krankenversicherung, Erfolgsaussicht; mit Verweisen auf IV ZR 25/03 und IV ZR 113/04)
- Bundesfinanzhof, Urteil vom 5. 10. 2017, VI R 47/15 (Kinderwunschbehandlung als außergewöhnliche Belastung)
- Bundesfinanzhof: Pressemitteilung zum Urteil VI R 2/22 vom 29. 2. 2024 (Präimplantationsdiagnostik als außergewöhnliche Belastung)
- Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
- § 630c BGB: Informationspflichten (Abs. 3: Kosten in Textform vor der Behandlung)