Fragen.
Was Paare und Frauen uns am häufigsten fragen. Fehlt etwas, rufen Sie an: 089 99998-330.
Brauche ich eine Überweisung?
Für ein erstes Gespräch nicht. Soll die gesetzliche Kasse die Hälfte zahlen, verlangt das Gesetz vorher eine Beratung durch eine Ärztin oder einen Arzt, die Sie nicht selbst behandeln, und deren Überweisung an ein zugelassenes Zentrum, meist durch Ihre Frauenärztin.1
Was bringen wir zum Erstgespräch mit?
Vorhandene Befunde von Ihrer Frauenärztin, Ihrem Urologen oder anderen Zentren, Zyklusaufzeichnungen, ein Spermiogramm, wenn es eines gibt, und Ihre Versichertenkarten. Planen Sie etwa eine Stunde ein.
Sollen wir beide kommen?
Ja, wenn möglich. Die Ursache kann bei ihr, bei ihm oder bei beiden liegen; deshalb untersuchen wir von Anfang an beide.
Wie lange dauert eine IVF?
Vom Beginn der Stimulation bis zum Schwangerschaftstest etwa vier Wochen: 9 bis 11 Tage Stimulation, die Punktion, zwei bis fünf Tage bis zum Transfer und etwa zwei Wochen bis zum Test.3 Schritt für Schritt auf der Seite Ablauf.
Tut die Punktion weh?
Sie bekommen einen kurzen Dämmerschlaf und merken von der Entnahme meist nichts. Nach zwei bis vier Stunden gehen Sie nach Hause, bitte in Begleitung.2 Den Transfer empfinden die meisten Frauen als wenig oder gar nicht schmerzhaft.3
Wie viele Embryonen werden übertragen?
Meist einer, weil Zwillinge für Mutter und Kinder riskanter sind.4 Das Gesetz erlaubt höchstens drei in einem Zyklus.5
Wann wissen wir, ob es geklappt hat?
Etwa 14 Tage nach dem Transfer zeigt ein Bluttest auf das Hormon hCG, ob eine Schwangerschaft begonnen hat; etwa einen Monat nach dem Transfer folgt der erste Ultraschall.3
Was zahlt die gesetzliche Kasse?
Die Hälfte eines vorab genehmigten Behandlungsplans, für Ehepaare mit eigenen Ei- und Samenzellen, wenn beide mindestens 25 sind, die Frau unter 40 und der Mann unter 50 ist.1 Den Rechner finden Sie auf der Seite Kosten.
Wir sind nicht verheiratet. Zahlt jemand etwas?
Die gesetzliche Kasse nicht; das hat das Bundesverfassungsgericht 2007 für zulässig erklärt.6 Private Versicherungen zahlen oft unabhängig vom Familienstand.7 Das bayerische Förderprogramm, das auch unverheiratete Paare unterstützte, ist seit Februar 2024 gestoppt.8 Die eigenen Kosten können Sie steuerlich absetzen.9
Behandeln Sie Frauen ohne Partner?
Ja, mit Spendersamen, soweit rechtlich möglich. Die gesetzliche Kasse zahlt in diesem Fall nicht, weil sie nur Ehepaare mit eigenen Ei- und Samenzellen unterstützt.1
Kann ich meine Eizellen einfrieren lassen?
Ja. Ohne medizinischen Grund zahlen Sie selbst, etwa 2 500 bis 4 000 Euro je Zyklus und 300 bis 500 Euro Lagerung im Jahr.10 Was das Alter beim Einfrieren bedeutet, steht auf der Seite Kryokonservierung.
Quellen Stand November 2026
- § 27a SGB V: Künstliche Befruchtung
- Universitätsklinikum Düsseldorf, UniKiD Kinderwunsch: Ihre Behandlung – Therapie (Punktion, Transfer)
- BMBFSFJ: Kinderwunsch – Sehnsucht nach einem Kind. Möglichkeiten und Grenzen der Medizin (Broschüre, PDF)
- BIÖG (bis 2025 BZgA), familienplanung.de: In-vitro-Fertilisation (Kosten, Ablauf; Stand 7. 1. 2026)
- § 1 Embryonenschutzgesetz: Missbräuchliche Anwendung von Fortpflanzungstechniken
- Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 28. 2. 2007, 1 BvL 5/03 (Beschränkung der Kassenleistung auf Ehepaare verfassungsgemäß)
- PKV-Verband, privat-patienten.de: Erstattet die PKV die Kosten für eine künstliche Befruchtung?
- Bayerischer Landtag, Drucksache 19/6852: Schriftliche Anfrage zur Förderung von Kinderwunschbehandlungen, Antwort StMAS vom 26. 5. 2025 („seit Februar 2024 ein Förderstopp“), PDF
- Bundesfinanzhof, Urteil vom 5. 10. 2017, VI R 47/15 (Kinderwunschbehandlung als außergewöhnliche Belastung)
- Deutsches Ärzteblatt 2024, Heft 26: Social Freezing – Kinder lieber später (Kosten)
- Techniker Krankenkasse: 116 117 oder Notaufnahme?