IT für Ärzte · Webseiten für Ärzte

Websites für Ärzte, Praxen und Privatkliniken.

Patienten schauen online nach, bevor sie anrufen. Wir erstellen Praxis-Websites und Arzt-Homepages, die ihre Fragen beantworten — und die Ihr Team selbst aktuell hält, ganz ohne Entwickler. Ein Preis nach Maß, vorab fest — keine monatlichen Gebühren.

Illustration: eine Praxis-Website auf Laptop und Smartphone mit einem Urlaubshinweis, den die Praxis selbst eingetragen hat
Typische Schwachstellen

Woran Praxis-Websites häufig scheitern.

Veraltete Informationen

Sprechzeiten, Abwesenheiten und Kontaktdaten stimmen nicht mehr, auf dem Smartphone ist die Seite kaum bedienbar. Für Patienten wirkt eine unzuverlässige Website wie eine unzuverlässige Praxis — und sie greifen zum Telefon.

Jede Änderung hängt am Dienstleister

Schon ein kurzer Urlaubshinweis erfordert eine Agentur oder einen Entwickler. Änderungen verzögern sich oder unterbleiben, und die Website hinkt dem Praxisalltag hinterher.

Geringe Sichtbarkeit in Suche und KI

Patienten suchen nach Fachrichtung und Ort — bei Google und zunehmend in KI-Assistenten wie ChatGPT. Ohne strukturierte Daten und konkrete Inhalte wird eine Praxis dort nur selten empfohlen.

Routinefragen landen am Empfang

Sprechzeiten, Kassen, mitzubringende Unterlagen, Terminvereinbarung. Beantwortet die Website diese Fragen nicht eindeutig, wird jede davon zu einem Anruf, den das Praxisteam annehmen muss.

Was wir liefern

Eine Website, die für die Praxis arbeitet.

Ein durchdachtes, klares Fundament

Alles, was Patienten suchen, in drei Klicks.

Sprechzeiten, Kontakte, Kassen, Leistungen, Terminvereinbarung. Technisch bis ins Detail ausgearbeitet, auf dem Handy gut lesbar, auch für ältere Patienten zugänglich — und die öffentliche Website ist statisch: kein WordPress mit Plugins, die ständig aktualisiert werden müssen.

Urlaubsmeldungen schreiben Sie selbst

Eine Änderung in einer Minute, ohne Entwickler.

Der häufigste Wunsch von Praxen — bei uns Standard, kein Aufpreis. Eine einfache Oberfläche, in der das Team Abwesenheiten, geänderte Zeiten oder Neuigkeiten veröffentlicht, sofort live. Die Einweisung gehört zur Übergabe. Sie tragen Zeitraum, Grund und Vertretung ein; der Hinweis kann eine Woche vorher erscheinen und verschwindet nach dem letzten Tag von selbst.

Illustration: die Verwaltungsmaske für eine neue Abwesenheit (Zeitraum, Grund, Vertretung) und der daraus entstehende Hinweis auf der Website, eine Woche vorher sichtbar und danach automatisch entfernt

3D-Visualisierungen

Patienten wissen, wohin sie kommen und was sie erwartet.

Interaktive 3D-Elemente — vom Praxisraum bis zum Ablauf einer Untersuchung — helfen Patienten, sich vor dem Besuch zu orientieren. Sachliche Information, modern vermittelt.

Illustration: 3D-Grundriss einer Praxis mit dem Weg des Patienten vom Eingang über die Anmeldung ins Sprechzimmer

Interaktive Elemente für kleine Patienten

Kontakte ausschließlich von Eltern, mit Einwilligung.

Ein Spiel oder interaktives Element, das Kindern den Besuch erleichtert. Kontaktdaten erheben wir grundsätzlich von den Eltern und mit ausdrücklicher Einwilligung, DSGVO-konform — so wird die Website zur Beziehung mit der Familie des Patienten.

Über die Website hinaus: digitale Lösungen für die Praxis

Die Website als Fundament — dazu, was die Praxis braucht.

Online-Terminbuchung aus etablierten Systemen direkt eingebunden, selbst gepflegte Hinweise und Neuigkeiten, Formulare mit minimalen Daten, Google-Unternehmensprofil und Maps, Patientenleitfäden vor dem Termin. Maßgeschneidert bauen wir nur, was keine sensiblen Daten verarbeitet; Termin- und Praxisverwaltungssysteme binden wir aus bewährten Lösungen ein, damit Patientendaten dort bleiben, wo sie hingehören — beim jeweiligen Anbieter und bei Ihnen.

Auffindbar — bei Google und in KI

Lokales SEO und GEO als Standard.

Google Unternehmensprofil und Maps, strukturierte Daten für das Gesundheitswesen (MedicalClinic, Physician), saubere technische Grundlagen und Inhalte, die echte Patientenfragen beantworten — damit Sie auch der Patient findet, der statt der Suchmaschine ChatGPT fragt.

Sachlich und regelkonform

Ärztliche Außendarstellung ist reguliert. Wir kennen die Regeln.

Die Website einer Praxis unterliegt Werberecht und ärztlichem Berufsrecht: sachliche Information ja, Superlative und Heilungsversprechen nein. Unsere Formulare arbeiten mit minimalen Daten — Name, Kontakt, Besuchsart; keine Gesundheitsdaten. Unser Gründer ist in einer Ärztefamilie aufgewachsen; unsere ersten Projekte im Segment entstanden für Privatpraxen — zur Fallstudie.

Warum eine Praxis-Website anders ist

Der Patient kommt nicht zum Stöbern. Er kommt mit einem Problem.

Wer eine Praxis-Website öffnet, hat Schmerzen, ein krankes Kind, eine Sorge oder eine Frage, die nicht warten kann. Er liest nicht — er sucht: Ist die Praxis heute geöffnet? Nehmen sie mich? Wo ist der Eingang? Was muss ich mitbringen? Eine Praxis-Website hat deshalb drei Aufgaben, die eine gewöhnliche Firmenwebsite nicht kennt: Orientierung in Sekunden, auch für ältere Patienten und auf dem Handy in der Straßenbahn; Worte, die beruhigen statt anpreisen — sachlich, verständlich für Laien, ohne Angst zu erzeugen; und Verlässlichkeit: Was dort steht, muss heute stimmen, auch die Urlaubsmeldung.

Recht

Acht Gesetze lesen mit. Jeder Satz.

In Deutschland unterliegt die Website einer Arztpraxis gleichzeitig dem Heilmittelwerbegesetz, der ärztlichen Berufsordnung, dem Digitale-Dienste-Gesetz, der DSGVO, dem TDDDG, dem UWG, der GOÄ und — bei Online-Terminbuchung, sofern die Praxis kein Kleinstunternehmen ist (unter 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme) — dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Verstöße werden nicht angemahnt, sondern kostenpflichtig abgemahnt, oft durch Mitbewerber; ein fehlendes oder unvollständiges Impressum kann nach § 33 DDG mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld belegt werden.

Heilmittelwerbegesetz (HWG)

Keine Heilversprechen (§ 3), keine Werbung mit Prominenten, keine Vorher-Nachher-Bilder bei operativen plastisch-chirurgischen Eingriffen ohne medizinische Notwendigkeit (§ 11) — laut BGH (31. 7. 2025, I ZR 170/24) auch bei formverändernden Hyaluron-Unterspritzungen, etwa an Nase oder Kinn —, keine Laienwerbung für bestimmte Erkrankungen (§ 12). HWG auf der Praxis-Website.

Berufsordnung (§ 27 MBO-Ä)

Sachliche Information ja; anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung nein. „Die beste Praxis der Stadt“ ist keine Aussage, sondern ein Verstoß. Titel und Facharztbezeichnungen exakt so, wie sie verliehen wurden.

Impressum (§ 5 DDG)

Name, Anschrift, Kontakt, zuständige Ärztekammer, bei Kassenzulassung die Kassenärztliche Vereinigung, gesetzliche Berufsbezeichnung mit Verleihungsstaat, berufsrechtliche Regelungen (Link genügt), ggf. USt-IdNr. — von jeder Seite aus direkt erreichbar. Wer noch „Angaben gemäß § 5 TMG“ schreibt, zeigt, dass die Website seit 2024 niemand gelesen hat. Pflichtangaben im Impressum.

DSGVO & TDDDG

Gesundheitsdaten sind besonders geschützt (Art. 9): Formulare ohne Gesundheitsdaten, Datenschutzhinweis, SSL, Auftragsverarbeitung mit dem Hoster, keine externen Schriften und kein Tracking ohne Einwilligung, Cookie-Banner nach TDDDG, schriftliche Foto-Einwilligungen des Teams. Datenschutzerklärung der Arztpraxis.

Die Konsequenz

Eine Praxis-Website gehört nicht in beliebige Hände.

Ein Baukasten oder ein allgemeiner Webdesigner kennt § 27 nicht, schreibt „beste Behandlung“, lädt Schriften von Google, vergisst die Kammer im Impressum — und die erste Abmahnung kommt, bevor der erste Patient anruft. Wir bauen Praxis-Websites so, dass jeder Satz mitgelesen werden darf: sachlich, vollständig, datensparsam, technisch sauber. Wir sind keine Kanzlei und ersetzen keine Rechtsberatung — aber wir liefern die Website so, dass Ihr Anwalt oder Ihre Kammer nichts zu beanstanden hat, was wir hätten wissen müssen.

Preis nach Maß, vorab fest

Das Angebot wird nach dem berechnet, was Ihre Praxis braucht — und der Preis steht vorher fest. Keine monatlichen Gebühren, keine Lizenzen.

Die Website gehört Ihnen

Hosting und Domain laufen auf die Praxis. Sie sind von niemandem abhängig — auch nicht von uns.

Läuft ohne Wartung

Die öffentliche Website ist statisch, ohne Plugins, die aktualisiert werden müssen. Bearbeitbar ist nur eine kleine, passwortgeschützte Oberfläche, in der Sie Urlaubsmeldungen und Neuigkeiten schreiben.

Zwei Praxen zeigen, wie das aussieht: zur Fallstudie · Kinder- und Jugendarztpraxis — live ansehen · HNO-Praxis — live ansehen.

Für wen

Hausärzte, Kinderärzte, HNO, Zahnärzte — und jede Privatpraxis.

Wir bauen Websites für Hausärzte, Kinder- und Jugendmedizin, HNO, Zahnarztpraxen, Dermatologie, Gynäkologie, Augenheilkunde, Physiotherapie und Rehabilitation sowie kleinere Kliniken. Jede Fachrichtung hat andere Patientenfragen — und die Website soll sie beantworten, bevor das Telefon klingelt.

So läuft es ab

Drei Schritte zur neuen Website.

Gespräch

Was die Praxis braucht, was Patienten am häufigsten fragen, was die Website können muss. Eine halbe Stunde, unverbindlich.

Konzept und Umsetzung

Inhalte erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen — Texte, Fotografie, Struktur. Sie sehen die Website entstehen.

Übergabe und Einweisung

Wir gehen live, schulen Ihr Team in den Selbstbedienungs-Änderungen und übergeben alle Zugänge. Keine verpflichtende monatliche Betreuung — die Website gehört Ihnen.

Ratgeber

Ratgeber für Praxis-Websites.

Was Gesetz, Kammer und Patienten von einer Praxis-Website erwarten — mit Quellen.

Datenschutzerklärung der Arztpraxis: Was auf die Website gehört – und was Patienten unterschreiben müssen

Website-Datenschutzerklärung oder Patienteninformation? Was in welches Dokument gehört, warum Google Fonts teuer werden können – und warum Patienten nichts unterschreiben müssen.

Google-Bewertung als Arzt löschen lassen: Was geht – und was nicht

Was Google selbst entfernt, wie Sie melden, was Gerichte zu fehlendem Behandlungskontakt entschieden haben – und wie Sie antworten, ohne die Schweigepflicht zu verletzen.

Heilmittelwerbegesetz auf der Praxis-Website: Was erlaubt ist, was nicht – und was der BGH 2025 entschieden hat

Sachlich informieren ja, Erfolg versprechen nein: was HWG und Berufsordnung auf der Praxis-Website erlauben – und was der BGH im Juli 2025 zu Vorher-Nachher-Bildern entschieden hat.

Impressum für die Arztpraxis: Pflichtangaben nach § 5 DDG – die Checkliste

Ärztekammer, KV, Berufsbezeichnung, Berufsordnung: alle Pflichtangaben nach § 5 DDG als Checkliste – und warum „§ 5 TMG“ heute ein Warnsignal ist.

Online-Terminvergabe in der Arztpraxis: Was die Datenschutzbehörden 2025 klargestellt haben

Welche Daten ein Terminanbieter verarbeiten darf, was Praxen laut Datenschutzkonferenz prüfen müssen und wann Barrierefreiheit Pflicht wird.

Was kostet eine Website für die Arztpraxis? Realistische Preise und versteckte Kosten

Baukasten, Freelancer oder Agentur: realistische Preisspannen, laufende Kosten und eine Fünf-Jahres-Rechnung, die viele Angebote anders aussehen lässt.

Gilt das BFSG für Ihre Praxis-Website? Prüfen Sie das vor jedem Audit

BFSG seit 28. 6. 2025: Wann eine Praxis-Website mit Online-Terminbuchung darunter fällt – und wann die Ausnahme für Kleinstunternehmen greift.

Googles KI-Übersichten beantworten 82 % der Gesundheitssuchen. Das sind ihre Quellen

Eine Studie mit 50.807 deutschsprachigen Gesundheitssuchen fand KI-Übersichten bei über 82 %. Wen Google zitiert und was das für Arztpraxen bedeutet.

Häufige Fragen

Klare Antworten.

Was kostet eine Praxis-Website?

Jede Website wird individuell kalkuliert — nach dem, was die Praxis braucht —, und der Preis steht vor Beginn fest. Er liegt meist höher als bei einer Baukasten-Website: Wir bauen programmierte Websites mit vielen Funktionen (selbst gepflegte Hinweise, 3D, Online-Terminbuchung), erarbeiten und prüfen die Fachtexte für Patienten sorgfältig und setzen alles nach den rechtlichen Vorgaben für Arztpraxen um. Es gibt keine monatlichen Gebühren und keine Lizenzen; Hosting und Domain laufen auf die Praxis. Ein konkretes Angebot erhalten Sie nach einem kostenlosen Erstgespräch. Wie sich Marktpreise nach Modell unterscheiden, zeigt unser Ratgeber Was kostet eine Website für die Arztpraxis?

Können wir wirklich selbst Änderungen vornehmen?

Ja. Abwesenheiten, Neuigkeiten und Zeiten pflegen Sie selbst über eine einfache Oberfläche; die Einweisung ist Teil der Übergabe. Größere Änderungen später können Sie separat beauftragen.

Wie lange dauert die Erstellung?

Je nach Umfang. Jede Website entsteht individuell und wird bis ins Detail ausgearbeitet — Texte, Funktionen und Design; am längsten dauert meist die Vorbereitung der Unterlagen auf Ihrer Seite, bei der wir helfen. Den Starttermin legen wir vorab fest.

Wie gehen Sie mit der DSGVO um?

Mit Datenminimierung: Formulare ohne Gesundheitsdaten, Einwilligungen dort, wo das Gesetz sie verlangt, korrekte Cookies. Die Website setzen wir technisch sauber auf; die rechtliche Dokumentation prüft Ihr Anwalt — wir sind keine Kanzlei und geben uns nicht als solche aus.

Wir haben eine alte Website und Domain. Was passiert damit?

Die Domain bleibt Ihre. Inhalte werden übernommen und Weiterleitungen eingerichtet, damit weder Links noch Suchpositionen verloren gehen.

Was muss rechtlich auf einer Arztpraxis-Website stehen?

Ein vollständiges Impressum nach § 5 DDG (Name, Anschrift, Kontakt, Ärztekammer, bei Kassenzulassung Kassenärztliche Vereinigung, Berufsbezeichnung mit Verleihungsstaat, berufsrechtliche Regelungen), eine aktuelle Datenschutzerklärung, Datenschutzhinweise an Formularen und Inhalte, die HWG und § 27 der Berufsordnung einhalten: sachlich, ohne Heilversprechen, ohne Superlative. Wir liefern die Website so vorbereitet; die rechtliche Abnahme bleibt bei Ihrem Anwalt oder Ihrer Kammer.

Ist die Website DSGVO-konform?

Wir bauen datensparsam: keine Gesundheitsdaten in Formularen, Schriften lokal statt von Google, kein Tracking ohne Einwilligung, Cookie-Banner nach TDDDG, SSL, EU-Hosting und Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Hoster. Die Datenschutzerklärung stimmen wir mit Ihrer Vorlage oder Ihrem Datenschutzbeauftragten ab.

Gilt das auch für Ordinationen in Österreich und Praxen in der Schweiz?

Ja, mit eigenen Regeln. In Österreich legt die Verordnung der Österreichischen Ärztekammer „Arzt und Öffentlichkeit 2014“ (auf Grundlage von § 53 Ärztegesetz) fest, was eine Ordination kommunizieren darf: sachlich und wahr, ohne aufdringliche oder marktschreierische Selbstanpreisung — eine eigene Homepage ist ausdrücklich erlaubt. Das Impressum richtet sich dort nach § 5 E-Commerce-Gesetz, dazu kommt die Offenlegung nach § 25 Mediengesetz. In der Schweiz gilt die Standesordnung der FMH. Die Logik ist dieselbe — sachlich informieren, nicht anpreisen — und wir bauen entsprechend.

So sind wir vorgegangen

Von einer älteren Website zu Kommunikation in einem Ton.

Ein halbminütiges Video über die Website einer HNO-Praxis in Děčín (Tschechien): eine neue digitale Fassade, korrigierte Angaben, ein 3D-Modell und die anschließende Kommunikation auf Facebook. Es startet erst, wenn Sie klicken.

Transkript des Videos
  1. 01 · Ausgangslage — Eine ältere Website. Veraltete Angaben.
  2. 02 · Entscheidung — weitergehen.
  3. 03 · Fassade — Eine neue digitale Fassade.
  4. 04 · Fakten — Jede Angabe stimmt: Telefon 731 923 293, Sprechzeiten Mo–Fr 7:00–13:00, Anfahrt (2. Stock, kein Aufzug).
  5. 05 · Tiefe — Dann einen Schritt weiter. Sorgfältige Medizin, sorgfältige Website: ein 3D-Modell von Ohr, Nase und Hals und 25 verständlich erklärte Erkrankungen.
  6. 06 · Reichweite — Website und Facebook mit einer Stimme. Beiträge der Praxis im Oktober 2026: 144 Reaktionen und 51-mal geteilt, 122 Reaktionen und 15-mal geteilt.
  7. 07 · Aus einer Hand — Strategie. Design. Kommunikation.
  8. FIB Consulting. So arbeiten wir. Websites für Ärzte · Erstgespräch kostenlos.

Fertige Arbeiten

Praxis-Websites von FIB Consulting.

Zwei Praxis-Websites, die in Děčín online sind, und Demo-Websites für weitere Fachrichtungen. Öffnen Sie sie und probieren Sie sie selbst aus.

Damit Patienten Sie finden.

Sagen Sie uns, was Ihre Praxis braucht — wir kommen mit einem konkreten Vorschlag zurück.

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