Insights · IT für Ärzte · Veröffentlicht am 7. Oktober 2026

Heilmittelwerbegesetz auf der Praxis-Website: Was erlaubt ist, was nicht – und was der BGH 2025 entschieden hat.

Ärztinnen und Ärzte dürfen werben – aber anders als andere Unternehmen. Zwei Regelwerke ziehen die Grenzen: das Heilmittelwerbegesetz und die Berufsordnung. Wer sie kennt, schreibt keine schwächere Website, sondern eine glaubwürdigere.

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Wir schreiben Praxis-Websites sachlich, verständlich und überzeugend – innerhalb von HWG und Berufsordnung.

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