Impressum für die Arztpraxis: Pflichtangaben nach § 5 DDG – die Checkliste.
Das Impressum ist die Seite, die kaum ein Patient liest – wohl aber Wettbewerber und Abmahnanwälte. Seit Mai 2024 gilt dafür das Digitale-Dienste-Gesetz. Diese Checkliste zeigt, was auf eine Praxis-Website gehört.
Seit dem 14. Mai 2024 regelt das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) die Impressumspflicht. Es hat das Telemediengesetz (TMG) abgelöst. Für Arztpraxen hat sich inhaltlich wenig geändert – aber wer auf seiner Website noch „Angaben gemäß § 5 TMG“ stehen hat, verweist auf ein Gesetz, das es nicht mehr gibt. Das allein ist kein Drama. Es ist aber ein deutliches Zeichen, dass die Seite seit Jahren niemand geprüft hat.
Die Pflichtangaben im Überblick
Nach § 5 Abs. 1 DDG und den Merkblättern der Ärztekammern gehören ins Impressum einer Praxis-Website:
- Name und Anschrift der Praxis, unter der Sie niedergelassen sind. Bei einer juristischen Person, etwa einem MVZ in Form einer GmbH, zusätzlich Rechtsform und Vertretungsberechtigte.
- Angaben zur schnellen Kontaktaufnahme: eine E-Mail-Adresse und mindestens eine weitere direkte Möglichkeit, etwa eine Telefonnummer.
- Die zuständige Ärztekammer.
- Die zuständige Kassenärztliche Vereinigung, soweit eine vertragsärztliche Zulassung besteht.
- Die gesetzliche Berufsbezeichnung („Arzt“ bzw. „Ärztin“) und den Staat, in dem sie verliehen wurde.
- Einen Hinweis auf die berufsrechtlichen Regelungen, also die Berufsordnung Ihrer Kammer. Ein Link auf die Fundstelle genügt.
- Register und Registernummer, falls die Praxis in einem Register eingetragen ist, etwa im Partnerschaftsregister.
- Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern Sie eine haben.
Ein Punkt, bei dem sich die Kammern unterschiedlich ausdrücken, ist die Aufsichtsbehörde. Die Ärztekammer Berlin verlangt ausdrücklich, die zuständige Aufsichtsbehörde anzugeben, weil die ärztliche Tätigkeit einer behördlichen Zulassung bedarf – für Berlin nennt sie das Landesamt für Gesundheit und Soziales. Das Merkblatt der Ärztekammer des Saarlandes nennt an dieser Stelle die Kassenärztliche Vereinigung. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer eigenen Kammer nach, welche Angabe sie erwartet.
Was nicht Pflicht ist
Häufig liest man, ins Impressum gehöre auch die Berufshaftpflichtversicherung. Diese Pflicht stammt aus der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV). Die Bundespsychotherapeutenkammer hat bereits 2010 darauf hingewiesen, dass diese Informationspflichten für Gesundheitsdienstleistungen nicht gelten. Sie dürfen die Versicherung freiwillig nennen – müssen es aber nicht.
Wo das Impressum stehen muss
Die Ärztekammer Berlin formuliert es klar: Das Impressum sollte von jeder Stelle der Website aus erkennbar und direkt abrufbar sein, also über einen Link in der Kopf- oder Fußzeile. In der Praxis heißt das:
- Der Link „Impressum“ steht auf jeder Seite, auch in der mobilen Ansicht – nicht nur auf der Startseite oder versteckt im Menü.
- Das Impressum ist Text, kein Bild. Ein eingescannter Briefkopf ist für Screenreader und Suchmaschinen nicht lesbar.
- Auch die Social-Media-Profile der Praxis brauchen eine Anbieterkennzeichnung. Die Berliner Sparkasse empfiehlt in ihrem Ratgeber für Heilberufe, das Impressum auf allen Kanälen einheitlich zu halten.
Was bei Fehlern droht
Nach § 33 DDG kann ein fehlendes oder unvollständiges Impressum als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Daneben kann ein fehlerhaftes Impressum wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden. Beides lässt sich mit einer halben Stunde Arbeit vermeiden.
Die häufigsten Fehler
- Veralteter Verweis auf das TMG statt auf das DDG.
- Fehlende Kassenärztliche Vereinigung bei einer Kassenpraxis.
- Berufsordnung ohne Fundstelle: Der bloße Satz „Es gilt die Berufsordnung“ hilft niemandem, ein Link auf die Fassung Ihrer Kammer schon.
- Impressum nur auf der Startseite verlinkt oder in der mobilen Ansicht nicht auffindbar.
- Unterschiedliche Angaben auf Website, Google-Profil und Social Media – etwa eine alte Telefonnummer.
Kurz-Check zum Abhaken
Name und Anschrift · E-Mail und Telefon · Ärztekammer · ggf. Kassenärztliche Vereinigung · ggf. Aufsichtsbehörde (bei der Kammer erfragen) · Berufsbezeichnung und Verleihungsstaat · Link zur Berufsordnung · ggf. Register und USt-IdNr. · Link auf jeder Seite · als Text, nicht als Bild.
Dieser Beitrag ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Vorgaben Ihrer Ärztekammer.
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Quellen
§ 5 und § 33 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) · Ärztekammer des Saarlandes, Merkblatt „Digitale-Dienste-Gesetz“ · Ärztekammer Berlin, Merkblatt „Impressum Internetseite Arzt“ (Stand Juni 2018) · Bundespsychotherapeutenkammer, „Neue Informationspflichten gelten nicht für Gesundheitsdienstleistungen“ (31. Mai 2010) · Berliner Sparkasse, Ratgeber Heilberufe: Tipps zur Praxishomepage.
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