Insights · IT für Ärzte · Veröffentlicht am 7. Oktober 2026

Impressum für die Arztpraxis: Pflichtangaben nach § 5 DDG – die Checkliste.

Das Impressum ist die Seite, die kaum ein Patient liest – wohl aber Wettbewerber und Abmahnanwälte. Seit Mai 2024 gilt dafür das Digitale-Dienste-Gesetz. Diese Checkliste zeigt, was auf eine Praxis-Website gehört.

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Ein Impressum, das niemand beanstandet.

Wir bauen Praxis-Websites, bei denen Pflichtangaben, Datenschutz und Berufsrecht von Anfang an stimmen.

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