Kosten.
Was die Krankenkasse übernimmt, was Sie selbst zahlen und wie Sie vorher davon erfahren. Kein Preis kommt bei uns überraschend.
Wer was bezahlt
Gesetzlich versichert
Die Früherkennung im Alter, für das sie vorgesehen ist,1 die Vorsorge in der Schwangerschaft und die Untersuchung und Behandlung bei Beschwerden rechnen wir mit Ihrer Krankenkasse ab. Bringen Sie bitte Ihre Gesundheitskarte mit.
Verhütung
Verschreibungspflichtige Verhütungsmittel bezahlt die Kasse bis zum 22. Geburtstag.2 Mehr auf der Seite Verhütung.
Selbst zahlen (IGeL)
Manche Leistungen übernimmt die gesetzliche Kasse nicht. Vorher erhalten Sie die voraussichtlichen Kosten in Textform,4 und Sie entscheiden in Ruhe. Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Ärzte.5
Privat versichert
Wir rechnen nach der GOÄ ab. Was Ihre Versicherung erstattet, hängt von Ihrem Tarif ab.
Ein Beispiel.
Der Ultraschall der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung ist eine häufig angebotene Selbstzahlerleistung. Der IGeL-Monitor bewertet ihn als „negativ“: Ein Nutzen ist nicht erkennbar, aber es gibt Hinweise auf Schäden, etwa durch Fehlalarme, Folgeuntersuchungen und Operationen an gesunden Eierstöcken.3
Deshalb bieten wir diesen Ultraschall nicht als Vorsorge an. Bewertungen vieler weiterer Selbstzahlerleistungen veröffentlicht der IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes.6
Quellen Stand Oktober 2026
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Früherkennungsuntersuchungen im Überblick
- § 24a SGB V: Empfängnisverhütung
- IGeL-Monitor: Merkblatt Ultraschall der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung (PDF)
- § 630c BGB: Mitwirkung der Vertragsparteien; Informationspflichten (Abs. 3: Kosten in Textform)
- Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
- IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes: Bewertungen von Selbstzahlerleistungen