Nachvollziehbar und schriftlich.
Sie erhalten vor jedem Eingriff eine schriftliche Kostenaufstellung1. Pauschalpreise oder Aktionsangebote finden Sie bei uns nicht – und hier steht, warum.
Woraus sich die Kosten zusammensetzen
Ohne Beträge – die hängen von Ihrem Eingriff ab und stehen in Ihrer persönlichen Aufstellung.
Ärztliches Honorar
Abgerechnet nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)2.
Anästhesie
Örtliche Betäubung, Dämmerschlaf oder Vollnarkose – die Narkoseärztin oder der Narkosearzt rechnet in der Regel selbst ab.
OP- und Klinikkosten
Raum, Personal und bei stationären Eingriffen der Aufenthalt in der Partnerklinik.
Material und Implantate
Zum Beispiel Implantate oder Nahtmaterial, je nach Eingriff.
Kompressionswäsche
Bei Eingriffen am Körper und an der Brust gehört sie zur Nachbehandlung.
Nachsorge
Kontrolltermine nach dem Eingriff; was enthalten ist, steht in Ihrer Aufstellung.
Umsatzsteuer
Ästhetische Eingriffe ohne medizinische Indikation sind nicht als Heilbehandlung von der Umsatzsteuer befreit4.
Warum wir keine Pauschalpreise nennen
Auch bei Schönheitsoperationen gilt die Gebührenordnung für Ärzte; Leistungen über das medizinisch Notwendige hinaus werden nur auf Ihr Verlangen erbracht und berechnet2. Der Bundesgerichtshof hat 2006 bestätigt, dass Ärztinnen und Ärzte auch bei medizinisch nicht notwendigen Eingriffen an die GOÄ gebunden sind3.
Ein „ab“-Preis im Internet sagt deshalb wenig. Ihre Aufstellung entsteht nach dem Gespräch – schriftlich und bevor Sie sich entscheiden.
Zahlt die Krankenkasse?
Nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei einer Nasenkorrektur wegen einer Atembehinderung. Dafür stellen Sie einen Antrag; der Medizinische Dienst prüft ihn5. Zusagen können wir vorab nicht machen.
Folgekosten
Erkranken Sie infolge einer medizinisch nicht notwendigen ästhetischen Operation, beteiligt die Krankenkasse Sie in angemessener Höhe an den Behandlungskosten (§ 52 Abs. 2 SGB V)6. Darauf weisen wir Sie im Gespräch hin – fehlt dieser Hinweis, nennt die Fachgesellschaft das ein Warnsignal7.
Manche Versicherer bieten dafür eine Folgekostenversicherung an. Ob das für Sie sinnvoll ist, prüfen Sie am besten unabhängig.
Was Sie bei uns nicht finden
Rabatte, Gutscheine, Aktionspreise, Gewinnspiele und Anzahlungen beim Erstgespräch. Das Heilmittelwerbegesetz begrenzt Zuwendungen und Werbegaben8 – und eine Entscheidung über Ihren Körper sollte nie an einem Angebot hängen.
Quellen Stand Oktober 2026
- BGB, § 630c (Kosteninformation in Textform)
- Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), § 1
- BGH III ZR 223/05 (GOÄ auch bei Schönheitsoperationen), Bericht IWW
- Umsatzsteuer bei Schönheitsoperationen (EuGH C-91/12, BFH), Rechtslupe
- Verbraucherzentrale: Schönheitsoperationen – Krankenkassen übernehmen nur selten die Kosten
- SGB V, § 52 Abs. 2
- DGPRÄC: Checkliste zur Arztsuche
- Heilmittelwerbegesetz (HWG), § 7