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MesialZahnarztpraxis
Hamburg

Ratgeber · für gesetzlich Versicherte

Was zahlt die Krankenkasse beim Zahnarzt?

Kontrolle, Füllung, Krone, Implantat: ein Überblick, was die gesetzliche Krankenkasse übernimmt. Was Ihre Behandlung genau kostet, steht vorher schriftlich im Heil- und Kostenplan.

Kontrolle und Zahnstein

Erwachsene können sich zweimal im Jahr kontrollieren lassen; einmal im Jahr wird der Zahnstein entfernt, alle zwei Jahre gibt es eine Früherkennung auf Parodontitis. Das alles übernimmt die Kasse4.

Die professionelle Zahnreinigung gehört nicht zu den Kassenleistungen. Viele Krankenkassen geben freiwillig einen Zuschuss, laut Verbraucherzentrale zwischen 20 und 100 Euro pro Reinigung, teils nur in einem Wahltarif4. Fragen Sie am besten bei Ihrer Kasse nach.

Füllungen

Seit 1. Januar 2025 darf in der EU in der Regel kein Amalgam mehr verwendet werden. Im Seitenzahnbereich gibt es deshalb Füllungen aus sogenannten selbstadhäsiven Materialien ohne Zuzahlung5.

Wenn Sie eine aufwendigere Füllung wählen, zahlen Sie den Unterschied selbst. Die Kasse übernimmt dann die Kosten der vergleichbaren preisgünstigsten Füllung; vorher unterschreiben Sie eine schriftliche Vereinbarung2.

Zahnersatz: Krone, Brücke, Prothese

Für Zahnersatz zahlt die Kasse einen Festzuschuss. Er richtet sich nach Ihrem Befund, nicht nach der gewählten Lösung, und beträgt 60 Prozent der festgesetzten Kosten der sogenannten Regelversorgung1.

Wie das Bonusheft den Festzuschuss erhöht

Ihre Kontrollen in den Jahren vor der Behandlung

Die Kasse zahlt 60 % der Regelversorgung, Sie 40 %. Die Kasse zahlt 70 % der Regelversorgung, Sie 30 %. Die Kasse zahlt 75 % der Regelversorgung, Sie 25 %. Die Kasse zahlt bis zu den vollen Kosten der Regelversorgung.

Gilt für die Regelversorgung. Wählen Sie aufwendigeren Zahnersatz, bleibt der Festzuschuss gleich und Sie tragen die Mehrkosten1.

Bonusheft: 70 Prozent gibt es, wenn Sie in den fünf Jahren vor der Behandlung regelmäßig zur Kontrolle waren, 75 Prozent nach zehn Jahren ohne Unterbrechung. Regelmäßig heißt: als Erwachsener mindestens einmal in jedem Kalenderjahr, unter 18 Jahren einmal in jedem Kalenderhalbjahr. Bei einer einzigen Lücke in zehn Jahren kann die Kasse in begründeten Ausnahmefällen trotzdem 75 Prozent zahlen1.

Härtefall: Wer durch den Eigenanteil unzumutbar belastet würde, etwa bei geringem Einkommen, bekommt zusätzlich einen Betrag, höchstens bis zu den tatsächlichen Kosten der Regelversorgung. Ob ein Härtefall vorliegt, prüft die Kasse1.

Der Heil- und Kostenplan

Vor jedem Zahnersatz erstellen wir einen kostenlosen Heil- und Kostenplan: Befund, Regelversorgung und die tatsächlich geplante Versorgung mit allen Kosten. Ihre Kasse prüft ihn vor Beginn der Behandlung und bewilligt den Festzuschuss3. Erst dann beginnen wir.

Implantate

Implantate selbst sind keine Kassenleistung, außer in seltenen, besonders schweren Fällen, die der Gemeinsame Bundesausschuss festlegt2. Für die Krone auf dem Implantat bekommen Sie aber den Festzuschuss, der zu Ihrem Befund gehört1. Wie ein Implantat gesetzt wird, sehen Sie im 3D-Modell.

Zahnspange für Erwachsene

Ab 18 Jahren zahlt die Kasse eine kieferorthopädische Behandlung nur bei schweren Kieferfehlstellungen, die zusätzlich eine Operation am Kiefer erfordern2.

Privat versichert? Was erstattet wird, richtet sich nach Ihrem Tarif. Wir erstellen Ihnen vorher einen Kostenvoranschlag, den Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.

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Quellen Stand Oktober 2026

  1. § 55 SGB V: Leistungsanspruch beim Zahnersatz (Festzuschüsse, Bonus, Härtefall)
  2. § 28 Abs. 2 SGB V: zahnärztliche Behandlung (Füllungen, Kieferorthopädie, Implantate)
  3. § 87 Abs. 1a SGB V: Heil- und Kostenplan vor Beginn der Behandlung
  4. Verbraucherzentrale: Welche Zuschüsse zahlen die Kassen zur professionellen Zahnreinigung? (Stand 19. 2. 2024)
  5. GKV-Spitzenverband und KZBV, 11. 10. 2024: Füllungen ohne Mehrkosten trotz Amalgam-Verbot ab 1. 1. 2025