Laser und Ästhetik.
Laser und intensives Licht wirken in der Haut. Deshalb steht vor jeder Behandlung eine ärztliche Untersuchung und ein Beratungsgespräch.
Was nur Ärztinnen und Ärzte dürfen.
Die Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NiSV) regelt, wer Laser und intensive Lichtquellen am Menschen einsetzen darf. Bestimmte Anwendungen sind approbierten Ärztinnen und Ärzten mit entsprechender Weiter- oder Fortbildung vorbehalten, unter anderem:1
- ablative Laserbehandlungen und Behandlungen, bei denen die Oberhaut verletzt wird,
- die Behandlung von Gefäßveränderungen und von pigmentierten Hautveränderungen,
- das Entfernen von Tätowierungen und Permanent-Make-up,
- Anwendungen, deren Wirkung nicht auf die Haut beschränkt ist, zum Beispiel zur Fettreduktion.
Bei uns führt jede Laserbehandlung eine Ärztin oder ein Arzt durch.
Wie wir vorgehen.
Untersuchen und beraten
Wir sehen uns die Stelle genau an. Eine Pigmentveränderung beurteilen wir ärztlich, bevor überhaupt über einen Laser gesprochen wird.
Kosten vorher in Textform
Ästhetische Behandlungen zahlt die Krankenkasse nicht. Die voraussichtlichen Kosten erhalten Sie vorher in Textform, berechnet nach der GOÄ.23
Behandlung
Erst wenn Sie sich entschieden haben. Wie Ihre Haut darauf reagiert, besprechen wir vorher, und auch, was danach zu beachten ist.
Was Sie bei uns nicht finden
Vorher-nachher-Bilder und Versprechen zu Ergebnissen: Jede Haut reagiert anders, und eine seriöse Beratung beginnt mit der Untersuchung, nicht mit einem Bild.